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location_on Berlin
verified_user DGUV Vorschrift 3 · VDE 0702

Prüfpflicht erfüllt.
Dokumentiert. Ohne Stillstand.

Wir prüfen alle elektrischen Geräte in Ihrem Büro nach DGUV Vorschrift 3 – mit eigenen Prüfern, Prüfprotokoll für Versicherung und Berufsgenossenschaft, und Terminen, die Ihren Betrieb nicht anhalten.

Vanessa Klein und Katharina Wagner

Vanessa Klein · Ihre Ansprechpartnerin für Prüfaufträge

030 52 01 44 73 · hallo@e-enzo.de

Antwort werktags innerhalb von 2 Stunden

engineeringPrüfung durch befähigte Personen nach TRBS 1203 descriptionPrüfprotokoll & Prüfplakette inklusive groupsEigene Prüfer, keine Subunternehmer

Rückruf zur Prüfung

Zwei Angaben genügen – wir melden uns werktags innerhalb von 2 Stunden.

Lieber per E-Mail?

Senden Sie uns Ihre Geräteliste, Standorte oder das letzte Prüfprotokoll – wir antworten werktags innerhalb von 2 Stunden.

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Was wir prüfen

Jedes Gerät mit Stecker

Rechner, Monitore, Dockingstationen, Netzteile, Steckdosenleisten, Drucker, Kaffeemaschine, Wasserkocher, Ladegeräte. Geprüft nach DIN EN 50699 (VDE 0702, früher DIN VDE 0701-0702), Gerät für Gerät, mit Prüfplakette.

  • checkSicht-, Mess- und Funktionsprüfung
  • checkVollständiges Geräteinventar für Ihre Unterlagen
  • checkPrüfprotokoll für Versicherung und Berufsgenossenschaft
Mehr zur Geräteprüfung arrow_forward

Was wir nicht tun

Wir verdienen nichts an Mängeln.

Wir prüfen, wir reparieren nicht. Deshalb haben wir kein Interesse daran, Mängel zu finden – und keinen Grund, Ihnen hinterher eine Reparatur zu verkaufen.

Fällt ein Gerät durch, kennzeichnen wir es und nehmen es mit Ihrem Einverständnis sofort außer Betrieb. Im Protokoll steht, woran es gescheitert ist. Ersatz oder Reparatur organisieren Sie selbst oder über Ihren IT-Dienstleister.

Warum geprüft werden muss

Die Pflicht liegt beim Unternehmer – nicht beim Elektriker

Wer Beschäftigte hat, muss die elektrischen Geräte im Betrieb regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen lassen. Das steht in § 5 DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) und in § 14 der Betriebssicherheitsverordnung. Verantwortlich ist der Arbeitgeber.

Praktisch wird es meist an drei Stellen: Die Berufsgenossenschaft fragt bei einer Begehung nach den Protokollen. Die Versicherung kann nach einem Schaden den Nachweis der letzten Prüfung verlangen. Oder ein Arbeitsunfall wirft die Frage auf, ob die Sorgfaltspflicht erfüllt war. In allen drei Fällen hilft ein lückenloses, nachvollziehbares Prüfprotokoll.

Keine Gefährdungsbeurteilung? Eigentlich gehört die Prüffrist dort hinein. Die meisten kleinen Büros haben aber keine – das ist normal. Wir schreiben die passende Frist deshalb direkt in Ihr Protokoll.

Die feste Elektrik (Verteiler, Leitungen, Steckdosen) prüfen wir nicht. In gemieteten Büros ist das meist Sache des Vermieters.

Wie oft im Büro geprüft wird

Weniger als 2 % der Geräte fallen durch alle 2 Jahre
2 % oder mehr fallen durch alle 6 Monate

So läuft es ab

Von der Anfrage zum Prüfprotokoll

1

Anfrage & Rückruf

Sie sagen uns grob, was geprüft werden soll. Wir rufen werktags innerhalb von 2 Stunden zurück und klären den Umfang.

2

Angebot & Termin

Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit festem Umfang. Den Termin legen wir so, dass Ihr Betrieb weiterläuft – auch abends oder am Wochenende.

3

Prüfung vor Ort

Unsere Prüfer arbeiten sich systematisch durch alle Geräte. Jedes geprüfte Gerät bekommt eine Plakette mit Datum und nächster Frist.

4

Protokoll & Erinnerung

Sie bekommen den Prüfbericht digital und auf Papier – vorlagefertig für BG und Versicherung. Vor der nächsten Frist melden wir uns von selbst.

Ihre Anfrage

Prüftermin anfragen

Drei kurze Angaben, fertig. Kostenlos & unverbindlich.

Schritt 1 von 2
verified

Eingetragener Fachbetrieb

Elektrotechniker-Handwerk

fact_check

VDE-konform

sauber dokumentiert

groups

Eigene Prüfer

keine Subunternehmer

event_repeat

Fristen im Blick

wir erinnern Sie

Häufige Fragen

Muss mein Betrieb wirklich prüfen lassen?expand_more

Sobald Sie Beschäftigte haben, ja. Die Pflicht ergibt sich aus § 5 DGUV Vorschrift 3 und § 14 BetrSichV und liegt beim Arbeitgeber. Auch Vereine, Praxen und Verwaltungen mit Angestellten fallen darunter.

Wie lange dauert eine Prüfung?expand_more

Ein Büro mit rund 50 Geräten schaffen wir meist an einem Vormittag. Größere Standorte teilen wir in Etappen auf, damit nie ein ganzer Bereich stillsteht. Auf Wunsch prüfen wir abends oder am Wochenende.

Was passiert, wenn ein Gerät durchfällt?expand_more

Wir kennzeichnen es als nicht bestanden und nehmen es mit Ihrem Einverständnis sofort außer Betrieb, damit niemand es weiter nutzt. Im Protokoll steht, woran es gescheitert ist. Reparaturen führen wir nicht aus – Ersatz oder Reparatur organisieren Sie selbst oder über Ihren IT-Dienstleister.

Bekomme ich Unterlagen für Versicherung und BG?expand_more

Ja. Sie erhalten ein vollständiges Prüfprotokoll mit Geräteliste, Messwerten, Prüfdatum und nächster Frist – digital und auf Papier. Jedes geprüfte Gerät trägt zusätzlich eine Prüfplakette.

Wir haben noch nie geprüft. Ist das ein Problem?expand_more

Nein, das ist der häufigste Fall bei unseren Erstkunden. Wichtig ist, dass ab jetzt eine saubere Historie beginnt. Wir nehmen den Bestand auf, prüfen ihn vollständig und legen mit Ihnen die künftigen Fristen fest.

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